Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
Geschäftsbedingungen
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Geschäftsbedingungen sonstige Bildungsangebote:
1. Anmeldung
Anmeldungen sind auf dem Anmeldevordruck oder formlos schriftlich, per Post, Fax oder per E-Mail an die Deutsche Gesellschaft für pflegerische Weiterbildung bR, Angerer Str. 2, 83346 Bergen vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet (Ausnahme: Vorgezogene Anmeldungen, z. B. Vorreservierungen von Teilnehmenden aus vorangegangenen Kursen).
Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die DGpW die Anmeldung schriftlich bestätigt hat. Sofern für entstehende Verwaltungskosten eine Anmeldegebühr erhoben wird, kann sie weder bei Rücktritt noch bei Kündigung zurückerstattet werden und ist nicht übertragbar. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird die betreffende Person darüber informiert.
2. Zahlungsbedingungen
Die Gebühr für die Schulungsmaßnahme ist nach Rechnungsstellung, unabhängig von Leistungen Dritter, bis zum angegebenen Zahlungsziel zu entrichten.
Unabhängig davon bleibt es der DGpW überlassen, die Gebühr mit Zustimmung des Rechnungsempfängers anteilig in Raten geltend zu machen. In diesem Fall ist die jeweilige Rate spätestens zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu entrichten. Kommt der Zahlungspflichtige mit der Bezahlung einer Rate unentschuldigt ganz oder teilweise länger als zehn Tage in Verzug, ist die DGpW berechtigt, die gesamte restliche Lehrgangsgebühr sofort geltend zu machen, sofern dem Zahlungspflichtigen nicht ausdrücklich eine weitergehende Stundung aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung gewährt wird.
Der auf der Rechnung angegebene Betrag ist der Endbetrag. Es kommen keine Prüfungsgebühren, Lehrmittelentgelt o.Ä. hinzu. Soweit nicht anders angegeben, sind die Schulungen der DGpW gemäß § 4 Nr. 21 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
3. Rücktritt/Kündigung
Der Teilnehmer kann bis fünf Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt zwischen fünf und einer Woche vor Schulungsbeginn verbleiben 25% des Rechnungsbetrages in der Zahlungspflicht. Ein vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zugang bei der DGpW. Die Stellung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist vor Beginn der Weiterbildnung möglich.
4. Fehlzeiten
Maximal vier Unterrichtstage können als Fehlzeiten akzeptiert werden. Die Praktika müssen vollumfänglich geleistet werden. Bei Fehlzeiten von mehr als vier Unterrichtstagen kann der Teilnehmer nicht zur Prüfung zugelassen werden. Es besteht die Möglichkeit zur Nachschulung und Nachprüfung in einer der nächsten Fachweiterbildungen.
5. Absage/Änderungen
Die DGpW hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder anderen unvorhersehbaren Gründen kurzfristig, spätestens sechs Werktage vor ihrem Beginn, Veranstaltungen abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet. Änderungen bzgl. der Dozentenauswahl, der Unterrichtstage oder des Lehrplans behält sich die DGpW vor. Dies gilt nur insoweit, als die Änderungen den Teilnehmern zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist bzw. bei einem Dozentenwechsel auch der neue Dozent die Lerninhalte in ausreichender Weise vermitteln kann und der Austausch zumutbar ist. Des Weiteren ist die DGpW berechtigt, den theoretischen Unterricht vorübergehend über eine virtuelle Plattform zu vermitteln, sofern Umstände, die nicht von der DGpW zu vertreten sind, eine Präsenzveranstaltung nicht zulassen. Derartige Änderungen berechtigten den Zahlungspflichtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.
6. Haftung
Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz- und Aufwendungsersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7. Aushändigung von Zeugnissen und Bescheinigungen
Lehrgangsbescheinigungen, Prüfbescheinigungen und Zertifikate bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DGpW und werden nur nach Begleichung der Rechnung an den Teilnehmer bzw. an den Zahlungspflichtigen ausgehändigt.
8. Datenerfassung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Lehrgangsabwicklung und spätere Teilnehmerinformation gespeichert werden. Die DGpW verpflichtet sich darüber hinaus zur Wahrung des Datenschutzes; an Dritte werden die Daten der Teilnehmer nur mit ausdrücklicher gesonderter Zustimmung des Teilnehmers weitergereicht.
9. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Soweit der Teilnehmer Verbraucher ist, hat er ein Widerrufsrecht. Verbraucher ist er, wenn der Vertrag weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Teilnehmer kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die:
Deutsche Gesellschaft für pflegerische Weiterbildung bR, Angerer Str. 2, 83346 Bergen.
10. Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig wenn die DGpW nach ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers mit der Durchführung der Maßnahme vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat (z.B. Anmeldung zur Weiterbildung weniger als 2 Wochen vor deren Beginn).
11. Mitwirkungspflicht
Für Teilnehmer mit Bildungsgutschein besteht Auskunftspflicht zur momentanen Beschäftigungssituation.
Allgemeiner Hinweis:
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den AGB der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
Stand: 16.04.2020