Häufig gestellte Fragen

zum Bachelor-Studiengang Social Management (B.A.) mit dem Schwerpunkt Respiratory Therapy und der DGpW:

 

 

Frequently Asked Questions (FAQ) acronym on blackboardWelches Ziel verfolgt die DGpW mit der Akademisierung des Atmungstherapeuten?

Der Wissenschaftsrat spricht sich für eine Akademisierungsquote von 10 bis 20 Prozent eines Jahrgangs in den Pflege- und Therapieberufen aus. Das bedeutet für die Pflegeberufe, dass bundesweit zwischen 2.100 und 4.800 neue Studienplätze in patientenorientierten Studiengängen benötigt werden.

Die DGpW steht für die Akademisierung in den Pflege- und Therapieberufen und möchte hierzu vorerst für den Bereich der Atmungstherapie in Deutschland eine Professionalisierung des Berufsbildes im Sinne eines health care practitioners anstreben. Dies wäre auch ein deutliches Signal gegen die wahrgenommene Dequalifizierung der Pflege durch immer neue Helferkategorien und Assistenzberufe.


 

 

Wie kann ich den akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.) erwerben?

Die DGpW schafft einerseits die Möglichkeit zur Akademisierung im Bereich der Atmungstherapie durch den Zertifikatslehrgang „Respiratory Therapist“. Absolventen dieses Lehrgangs erwerben 1.200 Workload-Stunden (1 Credit Point entspricht 30 Workload-Stunden), die sie sich für ein Studium im In- und Ausland anrechnen lassen können oder absolvieren anschließend bei der DGpW, resp. Steinbeis-Hochschule, das Grundstudium in Social Management und schließen dieses nach eineinhalb Jahren mit dem Bachelor of Arts ab.

Andererseits kann auch direkt mit dem Studium begonnen werden. Nach dem Grundlagenstudium an einem der Steinbeis-Studienorte wechseln die Studenten zur Vertiefung in Respiratory Therapy in die DGpW Schulungsstandorte München oder Neu-Ulm.


 

 

Welchen akademischen Abschluss erwerbe ich und ist dieser staatlich, sowie international anerkannt?

Ja. Der Bachelor of Arts (B.A.) in Social Management and Healthcare Service / Respiratory Therapy ist  ein staatlich anerkannter und international vergleichbarer akademischen Grad.
Im Zuge des Bolognaprozesses richtet sich die Konzeption des Studiengangs nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz zur Schaffung vergleichbarer Abschlüsse innerhalb Europas.  


 

 

Was sind Workload-Stunden bzw. Credit Points?

Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) stellt sicher, dass die Leistungen von Hochschulstudenten in Europa vergleichbar sind und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenzüberschreitend, anrechenbar sind. Dies ist möglich durch den Erwerb von Leistungspunkten (englisch credits),  Anrechnungseinheiten, die in der Hochschulausbildung durch Leistungsnachweise erworben werden.

Mit ECTS-Punkten, auch „Credit-Punkte“ oder kurz „LP“ genannt, werden nicht qualitativ-bewertende Noten vergeben, sondern damit wird die geleistete Stundenanzahl ausgedrückt. Sie bilden die Grundlage des ECTS-Systems.

Die Leistungspunkte sind eine Maßeinheit für die erwartete studentische Arbeitsbelastung, den „Workload“, und werden Modulen, den thematischen Veranstaltungsblöcken, zugeordnet. Mit Leistungspunkten wird der zeitliche Arbeitsaufwand in Relation zu den Lernzielen eines Studiengang-Moduls gesetzt.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier.


 

 

Wer kann für den Studiengang zugelassen werden?

Sie können zugelassen werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Bestandene Eignungsprüfung
  • Abitur, allgemeine Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens zwei Jahren Berufserfahrung
    ODER
  • Mittlere Reife sowie abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung und zwei Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf (in einem dem angestrebten Studienabschluss fachlich ähnlichen Beruf)
    ODER
  • Meister, Techniker, Betriebswirt, eine Aufstiegsfortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder eine vergleichbare Fachschulausbildung im Sinne § 34 des Schulgesetzes Berlin
    UND
  • Projektgeber für die Projektarbeit (in der Regel der Arbeitgeber)
  • Hohe Lernbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement

 

 
Welches Ziel verfolgt die DGpW mit dem „Upgrade“ der Atmungstherapeuten in Deutschland?

Diese Qualifizierungsmaßnahme richtet sich an ausgebildete Atmungstherapeuten, die bereits eine Weiterbildung von mindestens 600 Stunden nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin absolviert haben und einen Abschluss mit staatlicher Anerkennung als Atmungstherapeut und/oder einen akademischen Abschluss auf Bachelor-Niveau anstreben. 

Mit den national und international anerkannten Workload-Stunden erwirbt der Atmungstherapeut eine staatliche Anerkennung.

Mit diesem Angebot bietet die DGpW zur Zeit die einzige Möglichkeit im deutschsprachigen Raum an, sich als Atmungstherapeut zu akademisieren und sich entsprechend auf Hochschulniveau weiterzuqualifizieren. 

Weiterbildungen dürfen keine Einbahnstraße sein, wie sie durch die Kategorisierung der medizinischen Assistenz statuiert wird, sondern sollte auch immer Anschlussfähigkeit gewährleisten. Diese Anschlussfähigkeit ermöglicht die DGpW durch diese Bildungsmaßnahme.

 

 
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Wenn nicht, schreiben Sie uns: info@dg-pw.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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